Seit dem 2. September 2024 sind alle Beherbergungsbetriebe in Italien verpflichtet, einen nationalen Identifikationscode (CIN) zu beantragen und bis zum 01. Januar 2025 in ihrer Kommunikation sowie auf allen Plattformen anzugeben.
Die korrekte Integration des CIN-Codes stellt für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Besonders die Umsetzung in der Marketingkommunikation wirft häufig Fragen auf.
Wo muss der CIN-Code also nun ersichtlich sein?
- auf allen Webseiten und Buchungsstrecken – am Besten im Footer, da der Code so auf allen (Unter-)Seiten eingebaut ist.
- sowie den Buchungsplattformen
- in der E-Mail-Korrespondenz – im Footer
- im Printmarketing
- und im Betrieb ersichtlich sein.
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, empfehlen wir Ihnen, den CIN-Code Ihres Betriebes auch in der Beschreibung Ihrer Social-Media-Profile und -Seiten zu hinterlegen.
So können Sie den CIN-Code auf Ihrer Facebook-Seite hinterlegen:
- Klicken Sie in Ihrem Profil auf „Seite verwalten“
- Hier finden Sie die Menüleiste mit „Beiträge“, „Info“ usw.
- Klicken Sie auf den Menüpunkt „Info“.
- Navigieren Sie dann zu „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“.
- Hinterlegen Sie dort bitte den CIN-Code.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?
Die Gemeindeverwaltungen und lokalen Polizeibehörden führen die Kontrollen durch und haben die Befugnis, Bußgelder zu verhängen, deren Höhe vor allem von der Art des Verstoßes bestimmt wird.
Die Einhaltung der CIN-Vorschriften ist essenziell, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass der CIN-Code gut sichtbar und korrekt auf allen relevanten Kanälen hinterlegt ist.
Die hier bereitgestellten Informationen zum CIN-Code dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Die korrekte Verwendung und Eintragung des CIN-Codes liegt in der Verantwortung des Nutzers. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen, sich an eine Kanzlei oder den HGV zu wenden.