Online Marketing News & Trends

Die Digitalisierung schreitet in großen Schritten voran. Der Wandel der letzten Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich. Gerade in der Zeit der Pandemie wurde vielen Unternehmen der Rückstand in den Bereichen Digitalisierung und Online Marketing knallhart aufgezeigt. Um diesen Rückständen entgegenzuwirken und um gerade Kleinstunternehmen den Weg in eine digitale Zukunft zu ebnen, hat das Land Südtirol eine Initiative zur “Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen” ins Leben gerufen. Konkret werden für die Jahre 2022 und 2023 sechs Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung gestellt.

Welche Bereiche umfasst die Förderung? 

Gefördert werden:

  • der Internetauftritt des Unternehmens
  • Beratungen und Schulungen
  • der Einsatz von E-Commerce und des elektronischen Handels
  • die Verwaltung von sozialen Medien sowie digitaler Kommunikationsmodelle 
  • die Einführung digitaler Technologien und Prozesse zur Umsetzung und Verbesserung von Organisations- und Geschäftsmodellen
  • der Ankauf und die Optimierung von Software

In welchem Ausmaß erfolgt die Förderung?

Die oben genannten Leistungen werden mit bis zu 60 % der zulässigen Ausgabe im Rahmen der De-Minimis-Regelung bezuschusst. Die Mindestausgabe liegt bei 2.000 Euro, die Höchstausgabe bei 10.000 Euro je Antrag. Jedes Unternehmen kann im Zeitraum 2022/23 einen Antrag stellen. Dieser ist bis zum 31. Oktober des Jahres einzureichen, in dem das Vorhaben begonnen oder durchgeführt wird.

Wer hat Anrecht auf die Förderung?

Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit ausüben und bis zu 5 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen haben:

  • Das Unternehmen muss dabei im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sein.
  • Gilt auch für freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind.

Noch Fragen?

Alle Informationen bezüglich der Förderung Ihres Unternehmens sowie die nötigen Formulare und Anträge finden Sie unter folgendem Link:
https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1039764

Nutzen Sie jetzt diese Gelegenheit, um Ihren Online Vertrieb und Ihren aktuellen Internetauftritt auf das nächste Level zu heben. Das Team rund um den Internetmarketing Experten Stefan Plaschke betreut seit mehr als 15 Jahren Kunden aus den verschiedensten Branchen und sorgt mit maßgeschneiderten Online Marketing Lösungen für neue Kontakte, mehr Umsatz oder einfach – für mehr Erfolg im Internet. 

Steigern Sie Ihr unternehmensinternes Know-how!

Durch die Förderung von Schulungen und Coachings bietet Ihnen das Land die Möglichkeit zur Verbesserung Ihrer unternehmensinternen Ressourcen. Durch die gezielte Mitarbeiterförderung in den Bereichen des Online Marketings, können Sie künftig direkt bei Ihnen im Haus den Grundstein für eine erfolgreiche Online Vermarktung legen. Wir schulen und beraten Sie in den Bereichen: 

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Google Ads
  • Social-Media-Marketing
  • E-Commerce
  • Newsletter-Marketing

Überzeugen Sie sich selbst und profitieren Sie jetzt von den Vorteilen der Förderung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter +39 0473 490 605 oder klicken Sie hier und treten Sie mit uns in Kontakt: